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Aufgaben der Elternvertreter an der Jenaplanschule Rostock

Diese Seite dient der Darstellung der sich aus dem reformpädagogischen Konzept der Jenaplanschule Rostock speziell ergebenden Anforderungen und den daraus hergeleiteten Aufgabenstellungen der Eltern und Elternvertreter an ihre Arbeit.

Grundlegend an unserer Schule ist die Zusammenarbeit von Lehrern, Erziehern, Schülern und Eltern, die Voraussetzung für eine gute Entwicklung eines jeden Kindes unserer Schule ist.

Im Konkreten ergeben sich die Aufgaben aus den Beschlüssen der Vertretungsorgane, der Gesamtelternvertreterkonferenz (GEVK) und der Gesamtkonferenz mit Schulkonferenz (GkmSk).

In den Stammgruppen finden in loser Folge Elternstammtische statt, zu denen der Stammgruppenelternrat einlädt. Die Elternstammtische bieten die Möglichkeit sich gegenseitig in einem außerschulischen Rahmen kennen zu lernen. Sie dienen außerdem als Forum, um Fragen zu stellen, Probleme zu diskutieren, die nicht nur das eigene Kind betreffen und ggf. in die Vertretungsorgane weitergeleitet werden.

Auf Krisen, die auf Grund vielfältiger Faktoren immer wieder entstehen können und nicht auf der Ebene und durch die beteiligten Personen selbständig gelöst werden können, soll schnell eingegangen werden. Dazu gehört neben dem institutionalisierten Gespräch auch immer die gemeinsame und gleichwertige Lösungssuche auch durch Eltern über die gewählten Gremien.

Da Schule / Bildung dem Landesgesetzgeber obliegt, sind grundlegende Aussagen dem SchulG MV und nachrangigen Vorschriften zu entnehmen.

  • Mitwirkung an Entscheidungen und Maßnahmen der Schule in vertrauensvoller und partnerschaftlicher Zusammenarbeit und unter Beachtung der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer
  • Vertretung der Erziehungsberechtigten in Elternvertretungsorganen und Klassenkonferenzen

Eine zusammenfassende Darstellung finden Sie in der vom Bildungsministerium MV herausgegebenen Elternfibel (siehe „Gesetzliche Grundlagen“).

Rostock, den 20.11.2017