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Arbeitsweise der Elternvertretung an der Jenaplanschule Rostock

Der Stammgruppenelternrat (siehe hierzu auch: „Wahl der Elternvertreter“) delegiert aus seiner Mitte einen Vertreter in die Gesamtelternvertreterkonferenz (GEVK). Dies ist regelmäßig der Vorsitzende.

Darüber hinaus kann sich der Stammgruppenelternrat eine innere Struktur geben (Vorsitz, Stellvertreter, Kassenwart usw.), Zuständigkeiten festlegen (Schule, Hort, Stammgruppenkasse, Mailverteiler usw.). Diese dient ausschließlich der internen Arbeitsorganisation innerhalb dieses Stammgruppenelternrates.

Die Gesamtelternvertreterkonferenz wählt aus ihrer Mitte bis zu sieben Mitglieder, die den Vorstand bilden. Der Vorstand wiederum wählt seinen Vorsitzenden.

Die Mitglieder des Vorstandes der GEVK sind gleichzeitig die in die Gesamtkonferenz mit Schulkonferenz (GkmSk) gewählten, stimmberechtigten Elternvertreter.

Der Vorsitzende beruft die GEVK ein, stellt unter Beachtung der angetragenen Fragen und Themen die Tagesordnung zusammen, gibt diese den Mitgliedern der GEVK bekannt, beruft den Vorstand ein und organisiert die Zusammenkünfte. Die GEVK tagt im Schuljahr regelmäßig bis zu sechs Mal. Der Vorstand trifft sich zur Vorbereitung der Zusammenkünfte regelmäßig in der Woche zuvor.

Über die Zusammenkünfte der GEVK wird ein Protokoll erstellt, das die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse darstellt. Die Protokolle werden an die Mitglieder der GEVK in Schriftform per E-Mail versandt, die wiederum verantwortlich dafür zeichnen, dass die Protokolle an alle Eltern der durch sie vertretenen Stammgruppe zeitnah weitergeleitet werden, wobei die Eltern eines Kindes als informiert gelten, soweit ein Elternteil das Protokoll erhalten hat (in analoger Anwendung des Stimmrechtes gem. § 87 I SchulG MV).

In den Arbeitsgruppen, Jahrgangsteams bzw. Fachschaften mitwirkende Eltern müssen nicht zwingend aus ihren Stammgruppen in die GEVK delegiert sein. Alle Eltern sind herzlich eingeladen sich aktiv in die Arbeitsgruppen einzubringen. Im Sinne einer kooperativen Mitarbeit im Auftrag des demokratisch gewählten und agierenden Gremiums GEVK sind die in die Arbeitsgruppen, Jahrgangsteams bzw. Fachschaften entsandten Eltern den Beschlüssen der GEVK verpflichtet und erstatten der GEVK  Bericht.

Rostock, 20.11.2017