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Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Förder- und Unterstützungsbedarfen

Wir Lehrerinnen und Lehrer der Jenaplanschule Rostock bemühen uns um einen Unterricht, der den individuellen Lernvoraussetzungen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht wird. (Förderebene I)

Nicht immer erzielen diese allgemeinen unterrichtlichen Maßnahmen die gewünschten Effekte, so dass gemeinsam mit Schülerinnen/ Schülern sowie deren Eltern ein pädagogischer Förderplan erarbeitet und umgesetzt wird. (Förderebene II)

Wenn über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten trotz dieser individuellen Fördermaßnahmen die schulische Entwicklung stark gefährdet ist, kann ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes (in den Förderbereichen emotional-soziale Entwicklung, Lernen, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, geistige Entwicklung) gestellt werden. Die Diagnostik erfolgt durch das Staatliche Schulamt Rostock. In einem sonderpädagogischen Gutachten werden Förderempfehlungen sowie ggf. Hinweise für einen Nachteilausgleich gegeben. (Förderebene III)

 

Wenn Eltern, Kinder bzw. Jugendliche selbst oder Lehrkräfte Unterstützungsbedarf in den Förderebenen II und III vermuten, können sie sich für eine Beratung an den Sonderpädagogen (s. u.!) wenden.

 

Bei einer vermuteten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS/ Legasthenie) bzw. Rechenschwäche (Dyskalkulie/ Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich/ LimB) kann über den Stammgruppenleiter/ die Stammgruppenleiterin ebenfalls ein Antrag zur Diagnostik durch das Staatliche Schulamt gestellt werden. Im Falle der Anerkennung wird dem Schüler bzw. der Schülerin dauerhaft ein individueller Nachteilsausgleich gewährt.

 

Erreichbarkeit des Sonderpädagogen

Oliver Carnein

E-Mail: carnein_schule@posteo.de